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Kostenrechnungs- und Controllinglexikon vom

Anreizsystem

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

Ein A. ist die Summe aller geplant gestalteten Anreize, durch die direkt oder indirekt die Motivation und damit das Verhalten der betroffenen Mitarbeiter beeinflusst werden kann. Gewünschte Verhaltensweisen sollen durch positive Anreize verstärkt, die Eintrittswahrscheinlichkeiten von unerwünschtem Verhalten durch negative Anreize vermindert werden. Bei der Implementierung eines A. muss zunächst die Anreiz- und Belohnungsart festgelegt werden. Bei materiellen Anreizen werden finanzielle Leistungen, z.B. variable Gehaltsbestandteile oder Aktienoptionen, und nicht-finanzielle Leistungen, wie z.B. Statussymbole, gewährt. Immaterielle Anreize bestehen z.B. in der Teilnahme an Personalentwicklungsmaßnahmen.

Danach muss die Bemessungsgrundlage für die Gewährung der Anreize festgelegt werden, an der die Leistung der betroffenen Mitarbeiter bewertet wird. Monetäre Bemessungsgrundlagen sind z.B. der erzielte Umsatz oder Deckungsbeitrag, während nicht-monetäre Bemessungsgrundlagen erzielte Verkaufsmengen, Durchlaufzeiten oder Reklamationen sein können. Wichtig ist, dass bei der Auswahl der Bemessungsgrundlage das Controllability-Prinzip beachtet...

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