Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 1116/09 E

Gesetze: AO § 118 Satz 1, AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 11, EStG § 42d Abs. 3 Satz 4 Nr. 1, EStG § 42e

Nachteilsausgleichszahlung bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse – Berücksichtigung zunächst fälschlicherweise versteuerter Beträge als negativer Arbeitslohn in einem Folgejahr

Leitsatz

  1. Zunächst fälschlicherweise versteuerte Nachteilsausgleichszahlungen bei Wechsel der Zusatzversorgungskasse können in einem Folgejahr weder als negativer Arbeitslohn noch als Werbungskosten berücksichtigt werden.

  2. Bei der Entscheidung über die Änderung eines Steuerbescheids wegen des Bekanntwerdens neuer Tatsachen sind die Kenntnisse des Betriebsstättenfinanzamts des Arbeitgebers, der Zentralen Außenprüfung Lohnsteuer (ZALST) und der OFD dem Veranlagungsfinanzamt nicht zuzurechnen. Das gilt auch, wenn es sich um finanzamtsbezirksübergreifende Sachverhalte handelt.

  3. Auch wenn die der ursprünglichen Veranlagung zugrunde liegende unrichtige Lohnsteuerbescheinigung auf einer erst nach Einbehalt der Lohnsteuer widerrufenen Anrufungsauskunft des Betriebsstättenfinanzamts beruht, ist das Veranlagungsfinanzamt nicht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben an dem Erlass eines nach § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO geänderten Einkommensteuerbescheids gehindert.

  4. Die dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft entfaltet keine mittelbare Bindungswirkung im Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAD-45551

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.11.2009 - 11 K 1116/09 E

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen