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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 2027/09 EFG 2010 S. 733 Nr. 9

Gesetze: EStG § 32 Abs. 5 S. 1 Nr. 1, EStG § 62, EStG § 63 Abs. 1 S. 2, EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a

Verlängerung des Kindergeldes wegen Zivildienst, wenn der Dienst nicht am Monatsersten angetreten wird

Leitsatz

1. Hinsichtlich des Verlängerungszeitraums für das Kindergeld kommt es nicht darauf an, für wie viele Monate zu Recht oder Unrecht kein Kindergeld gewährt worden ist, sondern darauf, wie viele Monate die Ausbildung durch den Wehr- oder Ersatzdienst unterbrochen worden ist, da es nicht um einen Ausgleich für die durch den geleisteten Dienst entgangenen Kindergeldbezüge geht.

2. Der Verlängerungszeitraum für das Kindergeld aufgrund der Ableistung des Zivildienstes ist nicht zu kürzen, wenn der Zivildienst nicht am Monatsersten angetreten und deshalb im Monat des Dienstantritts noch Kindergeld bezogen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 733 Nr. 9
AAAAD-39527

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Nutzungsdauer:
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.01.2010 - 10 K 2027/09

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