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NWB BB 3/2010 S. 73

GmbH-Gründung nach Musterprotokoll: Achtung bei Vertretungsregelung

Nach dem MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) ist eine vereinfachte Gründung einer GmbH oder UG nach dem sog. Musterprotokoll möglich, wenn diese höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer (GF) hat. Sollte nur ein GF vorgesehen sein, so sieht das Musterprotokoll vor, dass dieser von dem Verbot des § 181 BGB (Verbot, Geschäfte mit sich selbst abzuschließen) befreit ist. Dies gilt jedoch nur so lange, bis Änderungen in der ursprünglichen Geschäftsführung eintreten (vgl. , DStR 2009 S. 1325). Kommen später weitere GF hinzu oder wird der ursprünglich im Musterprotokoll eingesetzte GF ausgewechselt, gilt die Befreiung grundsätzlich nicht für den oder die neuen GF. H...

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