Arbeitshilfe Mai 2012

Korrektur des Vorsteueranspruchs bei indirekten Rabatten im Veranlagungszeitraum 2004 - Mustereinspruch

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Ist der Vorsteuerabzug bei außerhalb der Lieferkette gewährten Rabatten (sog. indirekte Rabatte) gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1999 in der bis zum geltenden Fassung zu berichtigen? - Oder ist für diese indirekten Rabatte der Vorsteuerabzug erst ab dem aufgrund der Neuregelung des § 17 Abs. 1 Satz 4 UStG 1999 durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom ( BGBl 2004 I S. 3310) zu korrigieren?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB CAAAD-35329