Arbeitshilfe Oktober 2010

Entlassungsgeld als Bezug i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG - Zeitpunkt des Zuflusses - Mustereinspruch

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Entlassungsgeld als Überbrückungsgeld:

Inwieweit ist ein mit Beendigung des Grundwehrdienstes zum gezahltes und auch zugeflossenes Entlassungsgeld in den Grenzbetrag für 2005 einzubeziehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB QAAAD-24599