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FG München Urteil v. - 14 K 4956/06

Gesetze: UStG § 14, UStG § 14a, UStG § 15

Klage auf Erteilung einer Steuernummer

Leitsatz

1. Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung besteht grundsätzlich ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer für Umsatzsteuerzwecke.

2. Hat das FA dem Auftragnehmer – aus welchen Gründen auch immer – keine Steuernummer erteilt hat, ist es für seinen Geschäftspartner offensichtlich, dass er aus einer später vom Auftragnehmer gestellten Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis bereits aus diesem Grund keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Die Nichterteilung der Steuernummer hat daher zur Folge, dass der Antragsteller bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt von einer unternehmerischen Tätigkeit ausgeschlossen wird.

3. I. R. d. Verfahrens zur Vergabe einer Steuernummer ist somit vom FA eine zeitnahe Entscheidung zu treffen, die es dem Antragsteller ermöglichen soll, seine begonnene Tätigkeit alsbald in vollem Umfang aufzunehmen. Die Vergabe von Steuernummern für eine beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit darf daher nicht an zu hohe Anforderungen geknüpft werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-24329

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 19.02.2009 - 14 K 4956/06

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