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FG Köln Urteil v. - 7 K 2808/07 EFG 2009 S. 1168 Nr. 14

Gesetze: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 227

Verfahren; Umsatzsteuer:

Voraussetzungen eines Billigkeitserlasses, offensichtliche Unrichtigkeit; Steuerbefreiung bei Umsätzen aus Glücksspiel

Leitsatz

1) Der Umstand, dass eine bestandskräftig festgesetzte Steuer im Widerspruch zu einer fortentwickelten oder geänderten Rechtsprechung steht, rechtfertigt deshalb keinen Steuererlass nach § 227 AO. Ohne Bedeutung ist zudem, aus welchen Gründen ein Stpfl. die gegen ihn gerichtete Steuerfestsetzung hat bestandskräftig werden lassen.

2) Im Streitjahr 2000 war es nicht offensichtlich und eindeutig fehlerhaft, die Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspielautomaten mit Geldeinsatz als steuerpflichtig zu behandeln. Zu diesem Zeitpunkt war es nicht eindeutig, dass hinsichtlich solcher Umsätze eine Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil B Buchst. f der RL 77/388/EWG hätte in Anspruch genommen werden können.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 1168 Nr. 14
CAAAD-21604

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FG Köln, Urteil v. 18.03.2009 - 7 K 2808/07

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