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StBMag Nr. 12 vom Seite 26

Wenn die Finanzbehörde den Hammer schwingt

Das Internet macht’s möglich: Jeder kann mit seinem PC einen Shop eröffnen. So mancher jedoch „vergisst” in der WWW-Anonymität die steuerlichen Folgen – und steht plötzlich am Pranger

Till Mansmann

Online-Auktionsplattformen revolutionieren den Handel – für die Steuer gilt jedoch nach wie vor: Sie muss gezahlt werden. Die neuen elektronischen Vertriebsmöglichkeiten sind für die Ämter nicht ohne Folgen geblieben. Die Finanzbehörden haben aufgerüstet. So manchem Nutzer ist das nicht klar – oft kommt das böse Erwachen erst, wenn die Steuerfahndung anklopft.

Bei der Online-Auktionsplattform eBay ist positives Denken Pflicht: Eine der fünf Leitformeln aus den „Grundsätzen der Gemeinschaft”, auf die Mitarbeiter von eBay eingeschworen werden, lautet: „Wir glauben grundsätzlich an das Gute im Menschen.” Doch in einer Arbeitsgruppe in der deutschen eBay-Zentrale in Berlin wird dieser Glaube immer wieder auf die Probe gestellt: Ein Großteil der Arbeit in der Abteilung Strafverfolgung und Aufsichtsbehörden beruht auf dem Schlechten im Menschen. „Es gibt natürlich auch unter unseren Kunden schwarze Schafe, die bewusst die Gesetze übertreten”, sagt Wolfgang Weber, Leiter der besagten Abteilung und Datenschutzbeauftragter bei eBay in Deutschland. Weber ist auch für Steuersünder zuständig.

Das Unternehmen muss viele Daten über seine Kunden speichern und auf N...