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Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Aushilfskräfte

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker

LS+ SV+Aushilfskräfte sind Personen, die in einem Betrieb als Ersatz oder zur Verstärkung für das Stammpersonal vorübergehend nur kurze Zeit beschäftigt werden. Es handelt sich zumeist um Gelegenheitsarbeiter, Werkstudenten, Schüler oder andere Ferienarbeiter. Aushilfskräfte sind – wie es bei Hilfsdiensten zur Unterstützung oder in Vertretung des Stammpersonals kaum anders möglich ist – für die Dauer ihrer Tätigkeit in den Betrieb eingegliedert und weisungsgebunden; sie sind deshalb als Arbeitnehmer zu behandeln; dass die Beschäftigung nur kurze Zeit dauert ist ohne Bedeutung (vgl. hierzu die grundsätzlichen Ausführungen im Teil A unter Nr. 3).

Für den Lohnsteuerabzug bei Aushilfskräften gelten grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen, das heißt, dem Arbeitgeber müssen die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale der Aushilfskraft vorliegen (vgl. das Stichwort „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM –“). Die Lohnsteuer bemisst sich nach dem im Lohnzahlungszeitraum bezogenen Arbeitslohn und den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Dass die Lohnsteuer möglicherweise nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt wieder ganz oder teilweise zu erstatten ist, kann beim laufenden Lohnsteu...

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