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LAG Köln Beschluss v. - 9 TaBV 8/08

Gesetze: BetrVG § 40; AGG § 13

Leitsatz

Der Betriebsrat hat keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten, die durch ein einstweiliges Verfügungsverfahren auf Sicherung eines Mitbestimmungsrechts bei der Errichtung und Besetzung der betrieblichen Beschwerdestelle nach § 13 AGG entstanden sind.

Fundstelle(n):
QAAAD-07900

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 22.07.2008 - 9 TaBV 8/08

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