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LAG Köln Beschluss v. - 3 TaBV 88/02

Gesetze: BetrVG § 7; BetrVG § 9

Leitsatz

Bei der für die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Belegschaftsstärke im Sinne des § 9 BetrVG sind nur betriebsangehörige Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber stehen und die in dessen Betriebsorganisation eingegliedert sind (vgl. -).

Fundstelle(n):
GAAAD-07001

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 03.09.2003 - 3 TaBV 88/02

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