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Hessisches LAG Urteil v. - 3 Sa 98/05

Gesetze: SGB IX § 71 I; SGB IX § 81 I 9

Leitsatz

Nach § 81 Abs. 1 Satz 9 SGB IX hat der Arbeitgeber alle Beteiligten über die getroffene Entscheidung (betreffend die Einstellung eines schwerbehinderten Bewerbers) unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten. Diese Verpflichtung trifft jedoch nur diejenigen Arbeitgeber, die die gesetzliche Beschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 SGB IX nicht erfüllen (vgl. - AP SGB IX § 81 Nr. 7).

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAD-06971

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Urteil v. 02.12.2005 - 3 Sa 98/05

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