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Hessisches LAG Urteil v. - 1 Sa 1065/04

Gesetze: RaSchO § 9 VIII

Leitsatz

Zu einem von einer Bistums-KODA beschlossenen Arbeitsvertragsrichtlinie über Rationalisierungsschutz, deren Geltung arbeitsvertraglich für das Arbeitsverhältnis mit einer katholischen Kirchengemeinde vereinbart ist, darf die Zahlung einer Abfindung bei arbeitgeberseitiger Kündigung davon abhängig gemacht werden, dass der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage erhebt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-06041

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Urteil v. 25.01.2005 - 1 Sa 1065/04

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