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FG Düsseldorf 02.10.2008 7 V 2747/08 A(GE), NWB direkt 50/2008 S. 11

Einheitliches Vertragswerk bei geändertem Nutzungskonzept

Wird einen Monat nach Abgabe des Grundstückskaufangebots mit dem Veräußerer ein Werkvertrag über die Sanierung und den Umbau des Objekts abgeschlossen und das Kaufangebot sodann nach weiteren fünf Monaten angenommen, ist – mit entsprechender Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer – Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück in einem sanierten und umgebauten Zustand. Eine Änderung des Nutzungskonzepts des Käufers zwischen Angebot und Annahme des Kaufvertrags ist unerheblich. Die Einbeziehung von Baukosten in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in Fallgestaltungen des einheitlichen Vertragswerks ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar (entgegen , Az. des EuGH: Rs. C-156/08).

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