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BFH  - III R 70/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 32 Abs 4 S 5

Rechtsfrage

Überschrittener Grenzbetrag: Führt bei einer bestehenden PC-Anlage der Austausch eines Druckers und einer Maus zu sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand? Falls nach dem BFH-Urteil VIII R 42/03 (BFH/NV 2004, 1527) nur AfA - Beträge abzugsfähig wären, bliebe im Streitfall die Frage unentschieden, ob neben Studiengebühren auch die üblichen Semester- oder Rückmeldegebühren zu den besonderen Ausbildungskosten gehören, oder ob sie als Mischkosten nicht beim Grenzbetrag zu berücksichtigen sind (vgl. DA-FamEStG 63.4.2.8).

Abschreibung; Ausbildungskosten; Erhaltungsaufwand; Grenzbetrag; Kindergeld; Studiengebühr

Fundstelle(n):
YAAAC-93880

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