Arbeitshilfe Januar2009

Umsatzsteuer 2006: Voraussetzungen einer ehrenamtlichen Tätigkeit - Mustereinspruch

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Zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten i.S. des § 4 Nr. 26 UStG gehören alle diejenigen Tätigkeiten, die in einem (anderen) Gesetz ausdrücklich oder im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als solche bezeichnet werden. In der Regel beruht eine ehrenamtliche Tätigkeit auf einer Wahl oder öffentlichen Bestellung. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden grundsätzlich nebenberuflich ausgeübt .

Kennzeichen jeder ehrenamtlichen Tätigkeit, auch der für eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Unentgeltlichkeit. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht mit einem Anspruch auf Besoldung im Sinne einer Leistungsvergütung verbunden, sondern lediglich mit einer Entschädigung besonderer Art, die einen Ausgleich zwischen den öffentlichen und beruflich-privaten Interessen schaffen soll .

Sofern eine ehrenamtliche Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird, hängt die Ehrenamtlichkeit gemäß § 4 Nr. 26a UStG nicht davon ab, ob die Entschädigung der Höhe nach für die Zeitversäumnis angemessen ist .

Ein Indiz für Entgeltlichkeit liegt vor, wenn die Höhe der gezahlten Entschädigung erheblich über den für ehrenamtliche Tätigkeiten üblichen Ersatz von Auslagen und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen hinausgeht.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Hinweis: Neues Aktenzeichen nach Abgabe:

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB JAAAC-69238