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KSR Nr. 5 vom Seite 2

Behandlung von Gegenleistungen bei Erbauseinandersetzung

Anschaffungskosten bei vorzeitiger Erbauseinandersetzung

Dr. Dorothee Hallerbach, Rechtsanwältin, Augsburg

Übernimmt ein Miterbe mehr Verbindlichkeiten aus einer Erbmasse, als er testamentarisch zu tragen verpflichtet war, um vorzeitig in den Besitz des ihm zustehenden Vermögensgegenstands zu kommen, führt dies zu Anschaffungskosten.

Erbauseinandersetzung

Nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BFH ( NWB JAAAA-93411) bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung zwei selbständige Rechtsvorgänge. Abfindungszahlungen eines Erben im Rahmen der Erbauseinandersetzung, die über eine Angleichung der Erbteile hinausgehen, führen grundsätzlich bei diesem zu Anschaffungskosten. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistung aus dem erlangten Nachlass oder aus sonstigem Vermögen erbracht wird. In Fortführung dieser Rechtsprechung hat der BFH in der Besprechungsentscheidung die Übernahme von Verbindlichkeiten, die auf einem Grundstück lasteten, das ein anderer Miterbe erhalten sollte, beim übernehmenden Erben als Anschaffungskosten gewertet. Grund dafür war eine über die Erbauseinandersetzung hinausgehende Leistung des Miterben, nämlich das Mitwirken an einer frühzeitigen Erbausein...

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