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BBKM Nr. 11 vom Seite 277

Beratungsfeld „Vorweggenommene Erbfolge”

Prozessorientierte Darstellung aus der Sicht des Steuerberaters

von Hans W. Haubruck, Werne

Die vertragliche Vermögensübergabe unter Lebenden unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge, die vorweggenommene Erbfolge also, ist ein für Steuerberater interessantes Geschäftsfeld, auf dem er seine Kanzlei zukunftsorientiert positionieren kann. Eine professionelle Beratung setzt die genaue Kenntnis der speziellen Anforderungen und die Bereitschaft voraus, sich jedenfalls in Teilbereichen auf eine interprofessionelle Zusammenarbeit einzulassen – unter der Federführung des Steuerberaters.

Die Erschließung weiterer Beratungsfelder stellt sich für den strategisch positionierten Steuerberater vor dem Hintergrund der erkennbaren Entwicklung im Markt der auf Vorbehaltsaufgaben ausgerichteten Steuerberatung als eine unverzichtbare Herausforderung dar. Nur auf diesem Wege kann der Steuerberater seine Stellung im Beratungsmarkt der Zukunft sichern und den Wert seiner Kanzlei erhalten bzw. ausbauen.

I. Zukunftsorientierte Investition

Wir befinden uns gegenwärtig in einer Periode der Vermögensübertragungen aus Anlass des Generationenwechsels. Die Generation des Aufbaus ist in die Jahre gekommen und erk...