Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 10 vom Seite 6

Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsverpflichtungen

Bildung von Rückstellungen für Wiederaufbereitungskosten von Recycling-Unternehmen

Dipl.-Kaufmann Dr. Michael R. Wiesbrock, Rechtsanwalt, Flick Gocke Schaumburg, Frankfurt am Main

Für Aufbereitungskosten eines Recycling-Unternehmens, welches Bauabfälle aufkauft, können Rückstellungen gebildet werden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird. Sind die wiederaufbereiteten Bauabfälle zur Weiterveräußerung bestimmt, können nicht für sämtliche Aufbereitungskosten Rückstellungen gebildet werden. Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass das Recycling-Unternehmen mit der Aufbereitung der Abfälle auch Einnahmen erzielen wird. Soweit demnach in Folgejahren mit Erlösen zu rechnen ist, können für die damit verbundenen Aufwendungen in den Jahren zuvor keine Rückstellungen gebildet werden.

Bildung von Rückstellungen für öffentlich-rechtliche (Entsorgungs-)Verpflichtungen dem Grunde nach

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können für Geld- oder Sachleistungsverpflichtungen, die sich aus öffentlichem Recht ergeben, unter bestimmten Voraussetzungen Verbindlichkeitsrückstellungen i. S. von § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. mit § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gebildet werden. Dem Grunde nach kann eine Verbindlichkeitsrückstellung gebildet werden, ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen