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BVerwG Beschluss v. - 11 C 10.00

Gesetze: VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 139 Abs. 1

Leitsatz

Ein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes Organisationsverschulden einer Behörde liegt vor, wenn die einzige Vorkehrung zur Wahrung einer Rechtsmittel(begründungs)frist in einer Wiedervorlageverfügung des Prozessvertreters besteht.

Fundstelle(n):
WAAAC-12135

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BVerwG, Beschluss v. 22.12.2000 - 11 C 10.00

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