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BGH Urteil v. - IX ZR 358/00

Gesetze: BGB § 765; BGB § 766; BGB § 139

Leitsatz

Ist bei einer Bürgschaft zugunsten Dritter von den in Betracht kommenden Gläubigern einer bestimmt, während die anderen unbestimmt sind, kann die zugunsten des bestimmten Gläubigers übernommene Bürgschaft wirksam sein (Ergänzung von , WM 1978, 1065).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1922 Nr. 38
DB 2001 S. 2444 Nr. 46
DStR 2002 S. 510 Nr. 12
XAAAC-00783

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BGH, Urteil v. 12.07.2001 - IX ZR 358/00

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