Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2196 - 2 St 32/St 33

Nutzung eines Pflegeapartments zu Wohnzwecken

Der BFH hat zur Frage, welche Mindestanforderungen in Bezug auf die „Nutzung zu Wohnzwecken” in einem Seniorenheim erfüllt sein müssen, in mehreren Urteilen erneut Stellung genommen. Die BFH-Urteile III R 45/04 und III R 27/05 vom sind zwar zum InvZulG 1999 ergangen, die dort aufgeführten Grundsätze sind aber wegen der identischen Zielrichtung beider Vorschriften auch auf § 7 Abs. 5 EStG übertragbar.

Danach ist es Insbesondere zur Frage des Vorhandenseins einer Kochgelegenheit nach Auffassung des BFH ausreichend, wenn die Möglichkeit des Einbaus oder die Möglichkeit der Mitbenutzung gegeben ist. Auch Mehrbettzimmer stehen nach Ansicht des BFH der Beurteilung einer Nutzung zu Wohnzwecken nicht entgegen.

Sofern bisher eine andere Auffassung vertreten worden sein sollte, wird hieran nicht festgehalten. Noch offene Fällen können entsprechend der BFH-Rechtsprechung erledigt werden.

Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2196 - 2 St 32/St 33

Fundstelle(n):
WAAAB-91720