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Verzicht auf Steuerbefreiung bei Vermietung von Altgebäuden
Umbau als Neubau?
Auf die Steuerfreiheit für Vermietungsumsätze zu verzichten, kann sich lohnen, wenn damit ein Vorsteuerabzug erreicht werden kann. Doch häufig wird diese Optionsmöglichkeit über § 9 Abs. 2 UStG durch umsatzsteuerfreie Leistungen des Mieters ausgebremst. Wohl dem, der dann auf die Anwendung der alten Fassung dieser Vorschrift pochen kann, nach der es nicht auf die steuerfreie Nutzung ankommt.
Einschränkung der Optionsmöglichkeit
Nach § 9 Abs. 1 UStG kann ein Vermieter auf die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 12 UStG verzichten, wenn er das Mietobjekt an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen vermietet. Diese Optionsmöglichkeit wird für die Vermietung (und Verpachtung) von Grundstücken durch § 9 Abs. 2 UStG weiter eingeschränkt: Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG ist nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.
Altgebäude werden von § 9 Abs. 2 UStG nicht erfasst
Das UStG trifft in § 27 Abs. 2 eine Übergangsregelung dahingehend, dass § 9 Abs. 2 UStG nicht anzuwenden ist bei Gebäuden, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt fertig gestellt wurden. Für derartige Altgebäude greift § 9 Abs. 2 UStG nicht in seine...