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KSR Nr. 3 vom Seite 10

Betriebsaufgabe über zwei Jahre

Gewährung des Freibetrags und der Tarifermäßigung

Dr. Winfried Eggers, Rechtsanwalt, Köln

Erstreckt sich eine Betriebsaufgabe über zwei Jahre und fällt der Aufgabegewinn daher in zwei Veranlagungszeiträumen an, ist der Freibetrag auf beide Jahre aufzuteilen. Die Tarifermäßigung kann auf Antrag in beiden Jahren gewährt werden. Die Finanzverwaltung erläutert in einem BMF-Schreiben Berechnungsbeispiele und äußert sich auch zur Verfahrensweise bei Anteilsveräußerungen und teilentgeltlichen Veräußerungen sowie zur Vollendung der Altersgrenze.

Freibetrag wird aufgeteilt

Der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ist insgesamt nur einmal zu gewähren. Er bezieht sich auf den gesamten Betriebsaufgabegewinn und ist im Verhältnis der Gewinne auf beide Veranlagungszeiträume aufzuteilen. Der Gesamtaufgabegewinn steht erst nach Abschluss der Betriebsaufgabe endgültig fest. Die Aufteilung erfolgt im Beispielsfall folgendermaßen:

Der 60-jährige Unternehmer U gibt seinen Betrieb auf und veräußert alle wesentlichen Wirtschaftgüter in der Zeit vom November 2004 bis Ende Januar 2005. Der Veräußerungsgewinn beträgt insgesamt 160 000 €, wovon 64 000 € (= 40 v. H.) auf 2004 und 96 000 € (= 60 v. H.) auf 2005 entfallen. Der Freibetrag von insgesamt 21 000 € entfällt zu 40 v. H. (= 8 400 €) auf 2004 und zu 60 v. H. (= 12 600

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