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BBKM Nr. 2 vom Seite 35

Richtiges Verhalten bei Durchsuchungen in der Steuerberaterkanzlei

Handlungsempfehlungen für den „Ernstfall”

von Martin Pohlmann, Arnsberg-Neheim

Steuerfahnder sind Frühaufsteher. Bei Privatpersonen wird meist gegen 6 Uhr morgens geklingelt, bei Besuchen in einem Unternehmen ist meist der Montagmorgen, 9 Uhr, der bevorzugte Zeitpunkt für eine Visite. Wenn die Steuerfahndung – meist eskortiert von einem nicht unbedeutenden Polizeiaufgebot – klingelt, gilt es, Professionalität zu wahren und die richtigen Entscheidungen in dieser heiklen Situation zu treffen.

Bei kleineren bis mittleren Unternehmen wird die Buchhaltung vielfach durch den Steuerberater erledigt. Meist befinden sich gerade die aktuellen geschäftlichen Unterlagen nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens, sondern in der Kanzlei des Steuerberaters. Daher wendet sich die Staatsanwaltschaft auch an den Steuerberater, wenn sie dort Geschäftsunterlagen vermutet, die für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein können.

In der Regel findet sich dann ein Aufgebot von Polizei und Steuerfahndung früh morgens in der Steuerberaterkanzlei ein und händigt einen entsprechenden Durchsuchungsbeschluss aus. Dies ist die „Stunde der Steuerfahndung”!

Der Steuerpflichtige und sein ...