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FG München Urteil v. - 6 K 2287/04 EFG 2005 S. 1824 Nr. 23

Gesetze: FGO § 55 Abs. 2 S. 1, FGO § 47 Abs. 1, AO 1977 § 108 Abs. 3, AO 1977 § 108 Abs. 1, AO 1977 § 122 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 187, BGB § 188

Ordnungsgemäßige Belehrung über Klagefrist bei Fristende an einem Sonntag, Samstag oder Feiertag

Leitsatz

Eine Rechtsmittelbelehrung über die Erhebung der Klage ist wegen fehlendem Hinweis auf eine mögliche Verlängerung der Frist des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977, sofern der dritte Tag nach der Aufgabe zur Post auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, weder unrichtig noch unvollständig.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1824 Nr. 23
ZAAAB-67419

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FG München, Urteil v. 28.09.2004 - 6 K 2287/04

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