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Einkommen-/Lohnsteuer | Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile als Arbeitslohn
Mit Urteil vom - 7 K 1790/00 (BFH-Az.: VI R 21/02, EFG 2002 S. 617) hat das FG München zu Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer Stellung genommen: So stellen die den (ausländischen) Arbeitnehmern erstatteten Kosten für Sprachkurse zum Erlernen der deutschen Sprache keinen Arbeitslohn dar, auch wenn der Sprachunterricht nicht auf das Erlernen einer berufsspezifischen Fachsprache zugeschnitten ist. Auch die den Arbeitnehmern erstatteten Aufwendungen für die in ihrer Privatwohnung geführten dienstlichen Gespräche sind kein Arbeitslohn. Anstelle einer Abrechnung anhand vom Arbeitnehmer erstellter Einzelaufzeichnungen besteht für den Aufwendungsersatz auch die Möglichkeit der Pauschalierung. Diese kann über die im (BStB...