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AfA für eine in einer Seniorenwohnanlage gelegene Eigentumswohnung
Einer Wohnung in einer Seniorenwohnanlage, die neben der Unterbringung auch der Pflege und Versorgung der Heimbewohner dient, gibt die Wohnraumüberlassung nicht das Gepräge; sie dient damit gem. nrkr. (Rev. eigel.; BFH-Az.: IX R 35/02, EFG 2002 S. 1084) nicht Wohnzwecken i. S. von § 7 EStG. Es sei daher keine erhöhte AfA zu gewähren (Bezug: § 7 Abs. 4 Nr. 2a, § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3b EStG).