Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verstoß gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO)
Die Unterschlagung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anvertrauter 30 000 DM ist gem. (WPK-Mitt. 2002 S. 267) ein gravierender Verstoß gegen eine der grundlegenden Berufspflichten des WP/vBP bzw. des StB, der zusätzlich zur strafrechtlichen Verurteilung und Ahndung nach dem Berufsrecht der StB der weiteren Ahndung nach dem Berufsrecht der WP/vBP bedarf (Bezug: § 69a WPO).