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Eintragung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im LSt-Ermäßigungsverfahren
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Die Berücksichtigung von Vermietungsverlusten im LSt-Ermäßigungsverfahren ist für das Erstjahr nicht möglich. Das Gesetz schließt für das Vorauszahlungsverfahren und daran anknüpfend auch für die Eintragung eines Freibetrags auf der Steuerkarte die Berücksichtigung von Vermietungsverlusten im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung des Objekts aus (§§ 37 Abs. 3 Satz 7, 39a Abs. 1 Nr. 5 EStG, H 112 „Vermietung und Verpachtung”).