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StuB Nr. 21 vom Seite 1038

Das Ergebnis je Aktie nach IAS und der Rückkauf eigener Anteile

von Dipl.-Kfm. Adrian André Weinaug, Jena
Die Kernfragen:
  • Was kennzeichnet den Ausweis des Ergebnisses je Aktie bei Unternehmen, die nach IAS bilanzieren?

  • Was ist beim Rückkauf eigener Anteile zu beachten?

  • Wie erfolgt die bilanzielle Erfassung des Rückkaufs eigener Anteile?

I. Einführung

Deutschen Unternehmen wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt, unter Verzicht auf die Anwendung der Vorschriften des Handelsrechts einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen (vgl. § 292a HGB). Voraussetzungen sind u. a., dass es sich um ein börsennotiertes Mutterunternehmen handelt, der Konzernabschluss in deutscher Sprache und Euro aufgestellt ist und dass er eine gleichwertige Aussagekraft wie der Abschluss nach HGB besitzt. Auch sind Angaben bzw. Erläuterungen zu den verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen sowie zu vom deutschen Recht abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden zu machen. Als international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze gelten die US-GAAP sowie die IAS (vgl. DRS 1.10). Inzwischen machen sämtliche der im DAX notierten Unternehmen von dieser Befreiungsmöglichkeit Gebrauch. Am Neuen Markt der Fran...

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