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StuB Nr. 2 vom Seite 88

Aufnahme eines Gesellschafters in eine Personengesellschaft gegen Bareinlage

– Dipl.-Kffr. Tina Hubert, Nürnberg –

Der (StuB 2001 S. 1190) in Frage gestellt, ob eine Personengesellschaft bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen eine Leistung gegen Entgelt erbringt und ob dieser Umsatz den Vorsteuerabzug für damit im Zusammenhang stehende Leistungsbezüge ganz oder teilweise ausschließt.

Diese Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit, bei dem es darum ging, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form eines geschlossenen Immobilienfonds für die rechtliche Beratung bzgl. des Fondskonzepts und der Gesellschaftsgründung eines damit beauftragten Rechtsanwalts den Vorsteuerabzug begehrte und zwar unter der Annahme, dass eben diese Gesellschaft steuerpflichtige Umsätze erzielen sollte. Da die USt in Europa entsprechend den Vorgaben der Sechsten Mehrwertsteuer-Richtlinie (77/388/EWG) harmonisiert ist, hat der BFH diese Problematik an den EuGH in Luxemburg weitergeleitet. Wörtlich hat er gefragt:

1. Erbringt eine Personengesellschaft bei der Aufnahme eines Gesellschafters gegen Zahlung einer Bareinlage an diesen eine Leistung gegen Entgelt i. S. des Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG?

2. Liegt in diesem Fall ein Hilfsumsatz gem. Art. 19 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG vor? Kann sich der Stpfl. darauf b...

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