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BFH Urteil v. - I 209/55 U BStBl 1956 III S. 149

Leitsatz

Zahlt ein Unternehmer, der einen Omnibuslinienverkehr betreibt, an einen anderen Unternehmer einen Betrag für die Überlassung des Rechts zum Betrieb einer Linie, so hat der erworbene wirtschaftliche Vorteil firmenwertähnlichen Charakter. Er ist kein abnutzbares Wirtschaftsgut im Sinne des § 6 Ziff. 1  EStG. Eine Abschreibung ist nach § 6 Ziff. 2  EStG nur möglich, wenn der Teilwert gesunken ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1956 III Seite 149
BFHE 1956 S. 401 Nr. 62
NAAAB-46126

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BFH, Urteil v. 13.03.1956 - I 209/55 U

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