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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 55/03 EFG 2005 S. 307

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 2, EStG § 63, AuslG § 15, AuslG § 62, AuslG § 69 Abs. 3

Kindergeld für den Zeitraum bis zur Wiedererteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Leitsatz

Ein Ausländer, dessen Aufenthaltsgenehmigung (als Aufenthaltserlaubnis) abgelaufen ist, kann auch für die Zeit nach Ablauf der bisher gültigen Erlaubnis bis zur Wiedererteilung der Erlaubnis Kindergeld beanspruchen, denn die ursprüngliche Aufenthaltsgenehmigung gilt für die Zeit nach Ablauf der bisher gültigen Erlaubnis bis zu deren Wiedererlaubnis auf Verlängerung fort.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 307
EFG 2005 S. 307 Nr. 4
XAAAB-40781

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.09.2004 - 2 K 55/03

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