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BFH Urteil v. - III R 127/93

Der in den neuen Bundesländern wohnhafte Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betreibt ein Fischereiunternehmen. Er erwarb im Jahre 1991 (Streitjahr) einen gebrauchten Fischkutter der ehemaligen DDR-Flotte und modernisierte ihn anschließend. Zu diesem Zweck erwarb er im selben Jahr verschiedene mechanische und elektronische Geräte, die er in den Kutter einbauen ließ. Der Kläger beantragte für die Anschaffungskosten dieser Gegenstände die Gewährung einer Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG) 1991. Im Revisionsverfahren geht es nur noch darum, ob dem Kläger Investitionszulage für die folgenden Gegenstände zusteht:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 850
BFH/NV 1996 S. 850 Nr. 11
QAAAB-37925

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BFH, Urteil v. 08.02.1996 - III R 127/93 -nv-

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