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BFH Beschluss v. - IX R 90/88

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Mietwohngrundstück, das er von seinem 1979 gestorbenen Vater geerbt hatte. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte im Jahre 1980 von den Mietern für die Vorjahre gezahlte Umlagen von ca. 6 000 DM als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an. Die Umlagen hatten sich aus Nachberechnungen für die Vorjahre ergeben, welche der Vater des Klägers nicht mehr vorgenommen hatte. Die Kläger begehrten, die Umlagen als durchlaufende Posten, nicht als Einnahmen zu behandeln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 527
BFH/NV 1989 S. 527 Nr. 8
YAAAB-29964

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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 13.12.1988 - IX R 90/88 -nv-

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