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FG München Urteil v. - 6 K 452/03

Gesetze: AO 1977 § 155, ZPO § 227

Antrag auf Terminsaufhebung „in letzter Minute”

Umsatzsteuer 1996

Körperschaftsteuer 1996 und 1997

Leitsatz

Das Gericht braucht einem „in letzter Minute” gestellten Antrag auf Terminserhebung, der mit einer Erkrankung des Prozessbevollmächtigten begründet wird, nicht stattzugeben, wenn kein ärztliches Attest vorgelegt wird, in dem die Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt wird. „Arbeitsunfähigkeit” genügt nicht.

Fundstelle(n):
CAAAB-27209

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 28.06.2004 - 6 K 452/03

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