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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1313/02

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Busfahrer übt keine Einsatzwechseltätigkeit aus

Leitsatz

Ein Busfahrer, der einen Bus an unterschiedlichen Einsatzstellen zu übernehmen hat, übt keine Einsatzwechseltätigkeit aus, wenn ihm die verschiedenen Einsatzstellen bekannt sind und ihre Anzahl überschaubar ist. Auch die gelegentliche Übernahme von Notdiensten für den beeinträchtigten Schienenverkehr steht dem nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 242 Nr. 5
SAAAB-26891

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.08.2003 - 3 K 1313/02

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