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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 3451/01 F EFG 2004 S. 902

Gesetze: AO § 180 Abs. 1 Nr. 2a, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, BGB § 741, EStR R 164 Abs. 2

Steuerliche Behandlung einer Vermietung von Wohnraum durch eine Bruchteilsgemeinschaft an ihre Mitglieder

Leitsatz

  1. Ein Bruchteilsgemeinschafter, der im Rahmen seines ideellen Miteigentumsanteils Wohnraum von der Gemeinschaft anmietet, erzielt insoweit – abgesehen von der einkommensteuerlich unbeachtlichen Eigennutzung – bereits mangels Nutzungsüberlassung an einen anderen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dies gilt auch bei mietvertraglicher Mitnutzung der Wohnräume durch einen Nichteigentümer (Lebensgefährte) im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses.

  2. Bezüglich des ideellen Anteils des anderen Miteigentümers fehlt es bei solcher Vermietung jedenfalls an gemeinschaftlich erzielten Einkünften, die zwingend in die einheitliche und gesonderte Feststellung für die Grundstücksgemeinschaft einzubeziehen wären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 810 Nr. 14
EFG 2004 S. 902
EFG 2004 S. 902 Nr. 12
ZAAAB-20626

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.02.2004 - 15 K 3451/01 F

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