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BBK Nr. 6 vom Seite 251 Fach 5 Seite 696

Aufzeichnungspflichten für internationale Verrechnungspreise

von Dipl.-Finanzw. Rüdiger Happe, Rietberg
Kernaussagen

Durch die Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) hat der Gesetzgeber Stpfl. dazu verpflichtet, besondere Aufzeichnungen bei Transaktionen mit nahestehenden Personen zu erstellen. Sofern entsprechende Unterlagen nicht vorgelegt werden können, drohen den Stpfl. ggf. Schätzungen und Strafzuschläge.


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Kurzgliederung

I.
Grundlagen
VII.
Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen
II.
Gesetzliche Definitionen
III.
Grundsätze der Aufzeichnungspflichten
IX.
Betriebsstätten und Personengesellschaften
IV.
Art, Inhalt, Umfang der Aufzeichnungen
X.
Verstoß gegen Dokumentationspflichten
V.
Außergewöhnliche Geschäftsvorfälle
XI.
Inkrafttreten
VI.
Allgemein erforderliche Aufzeichnungen
XII.
Vereinbarkeit mit Europarecht
VII.
Aufzeichnungen in besonderen Fällen
XIII.
Zusammenfassung

I. Grundlagen

Im Rahmen des StVergAbG hat der Gesetzgeber im Frühjahr 2003 durch Änderung der Abgabenordnung (AO) Vorschriften über Aufzeichnungspflichten für internationale Verrechnungspreise gesetzlich normiert.

Der in § 90 AO eingefügte Absatz 3 bestimmt, dass der Stpfl.

  • bei Sachverhalten mit Auslandsbezug über die Art und den Inhalt seiner Geschäftsbeziehungen,

  • mit nahe stehenden Personen i. S. des § 1 Abs. 2 AStG

Aufzeichnungen zu erstellen hat...

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