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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 4877/99 EFG 2004 S. 284

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1, GewStDV § 19 Abs.1

Leasingvermögens von Kreditinstituten als Dauerschulden

Leitsatz

Bei Kreditinstituten die neben Bank- auch Leasinggeschäfte betreiben sind die Gegenstände über die Leasingverträge abgeschlossen werden und die zum Anlagevermögen gehören bei der Berechnung der Dauerschuldzinsen und der Dauerschulden in die besondere Bemessungsgrundlage einzubeziehen, dagegen sind die erhaltenen passiv abgegrenzten Mietsonderzahlung in nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 284
EFG 2004 S. 284 Nr. 4
SAAAB-15920

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 13.03.2003 - 8 K 4877/99

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