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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 68/00 EFG 2004 S. 276

Gesetze: FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 33 Abs. 2, FGO § 40 Abs. 1, AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 37, EStG 1997 § 74 Abs. 2, EStG 1997 § 31 Abs. 1 S. 3, SGB X

Rückforderung eines Erstattungsanspruchs bei Abzweigung von Kindergeld an den Sozialleistungsträger

Rechtsweg

Rechtsschutzinteresse

Kindergeld

Leitsatz

1. Für die Rückforderung eines Erstattungsanspruchs gemäß § 74 Abs. 2 EStG in Verbindung mit §§ 102109 und 111113 SGB X ist der Finanzrechtsweg gegeben.

2. Streitigkeiten, die die Rückforderung von Kindergeld betreffen, regelt die Kindergeldbehörde durch Erlass eines Abrechnungsbescheides. Das gilt auch, wenn nicht der Kindergeldberechtigte sich gegen die Rückforderung eines zu Unrecht ausgezahlten Kindergeldbetrages wendet, sondern wenn ein Abzweigungsempfänger einer Rückzahlungsforderung entgegentritt. In diesem Fall ist ein Abrechnungsbescheid an den Kindergeldberechtigten zu erlassen, in dem über das Schicksal des zu Unrecht ausgezahlten Kindergeldbetrages entschieden wird.

3. Die Leistungsklage ist subsidiär gegenüber der Durchsetzung des Anspruchs durch Erlass eines Abrechnungsbescheides. Solange ein Abrechnungsbescheid nicht erlassen worden ist, gegen den dann der Rechtsweg eröffnet wäre, ist eine Leistungsklage mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 276
EFG 2004 S. 276 Nr. 4
JAAAB-14348

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.06.2003 - 4 K 68/00

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