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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8565/00 EFG 2004 S. 70

Gesetze: KStG § 27 Abs.3 Satz 1, UmwStG § 2 Abs.1, KStG § 38 Abs.1

Zurechnung einer nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossenen Gewinnausschüttung für den davor liegenden Veranlagungszeitraum

Leitsatz

Eine nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag beschlossene Gewinnausschüttung für den davor liegenden Veranlagungszeitraum ist steuerlich bei der übernehmenden Körperschaft zu erfassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 891 Nr. 15
EFG 2004 S. 70
EFG 2004 S. 70 Nr. 1
QAAAB-14055

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 28.07.2003 - 8 K 8565/00

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