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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 642/99 EFG 2004 S. 184

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62, EStG § 10 Abs. 3, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, SGB IV § 7 Abs. 1

Einkommensteuerliche Behandlung von Zuschüssen einer Aktiengesellschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Vorstandsmitglieds

Leitsatz

  1. Die Zuschüsse einer Aktiengesellschaft zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Vorstandsmitglieds sind Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.d. § 19 EStG. Der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist nicht zu kürzen.

  2. Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, regelmäßig keine Beschäftigten i.S.d. § 7 Abs. 1 SGB IV, da das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft den Betriebsablauf des Unternehmens selbst bestimmt und sich grds. nicht anders als ein Unternehmer in seinem Betrieb verhält.

  3. Eine auf vertraglicher begründete Verpflichtung der Aktiengesellschaft, an das Vorstandsmitglied Beiträge zur Krankenversicherung zu leisten, fällt nicht unter § 3 Nr. 62 EStG.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 184
EFG 2004 S. 184 Nr. 3
OAAAB-13960

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.03.2003 - 15 K 642/99

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