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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 925/98 EFG 2003 S. 169 Nr. 3

Gesetze: EStG 1990 § 31, EStG 1990 § 32 Abs. 6 S. 1

Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs

Einkommensteuer 1996

Leitsatz

Die im Rahmen des Familienleistungsausgleichs zur Freistellung des Existenzminimums der zu berücksichtigenden Kinder erforderliche Günstigerprüfung hat in Form einer Vergleichsrechnung durch Gegenüberstellung der durch die Summe der Kinderfreibeträge erzielbaren Steuerersparnis einerseits und der Summe des insgesamt ausgezahlten Kindergeldes andererseits zu erfolgen. Dabei kommt es nicht darauf an, für welches Kind das Kindergeld gezahlt worden ist. Entgegen der in der Literatur vorherrschenden Ansicht ist weder eine individuelle Vergleichsrechnung für jedes Kind geboten, noch ist für Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wurde, auf jeden Fall ein Kinderfreibetrag zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 169 Nr. 3
VAAAB-12883

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.10.2002 - 1 K 925/98

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