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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8497/98 EFG 2001 S. 308

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 12 Nr. 1

Lösegeldzahlungen nicht als Betriebsausgaben abziehbar

Leitsatz

Zahlt eine Kapitalgesellschaft Lösegeld für einen ihrer Gesellschafter oder für eine diesem nahestehende Person, so führt diese Zahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, die dem betreffenden Gesellschafter zuzurechnen ist.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 188 Nr. 4
EFG 2001 S. 308
NAAAB-06666

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 19.06.2000 - 8 K 8497/98

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