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BFH Urteil v. - V R 13/79 BStBl 1984 II S. 185

Gesetze: AO (1977) § 236FGO (a.F.) § 111UStG (1951) § 2 Abs. 2 Nr. 2UStG (1967) § 2 Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Der Anspruch auf Prozeßzinsen steht dem durch Steuerbescheid herangezogenen obsiegenden Steuerschuldner im formellen Sinne auch dann zu, wenn er als Organ nicht im materiellen Sinne Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist und die Steuer im Organkreis angefallen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 185
BFHE S. 240 Nr. 139,
TAAAB-02847

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BFH, Urteil v. 10.11.1983 - V R 13/79

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