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BFH Urteil v. - II B 10/78 BStBl 1978 II S. 1104

Gesetze: BFH EntlastG Art. 1 Nr. 1 Satz 3

Leitsatz

Die Vertretung einer Behörde gem. Art. 1 Nr. 1 S. 3 BFG-EntlastG erfordert, daß der zum Richteramt befähigte Beamte oder Angestellte den an den BFH gerichteten Schriftsatz unterzeichnet. Es genügt nicht, daß er den - bei der Behörde verbleibenden - Entwurf des Schriftsatzes abzeichnet und die Reinschrift von einem nicht zum Richteramt befähigten Beamten unterschrieben wird. Dies gilt auch dann, wenn auf der Reinschrift vermerkt ist, daß der Entwurf von einem zum Richteramt befähigten Beamten abgezeichnet wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 1104
BFHE S. 148 Nr. 125,
JAAAB-01472

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BFH, Urteil v. 14.06.1978 - II B 10/78

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