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BFH Urteil v. - IV 247/64 BStBl 1971 II S. 150

Leitsatz

Der Grundsatz, daß ein rechtskräftiger Veranlagungsbescheid auch auf Grund eines erstmals ergangenen Feststellungsbescheids entsprechend § 218 Abs. 4 AO geändert werden kann (vgl. BFH-Urteil IV 120/64 vom , BFH 98, 310, BStBl II 1970, 778), gilt auch, wenn erstmals ein gesonderter Gewinnfeststellungsbescheid (§ 6 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren vom , RGBl I 1944, 11) erlassen worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 150
BFHE S. 34 Nr. 101,
HAAAA-98701

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BFH, Urteil v. 29.10.1970 - IV 247/64

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